Was bezahlt die Krankenkasse?

Kosten & Erstattung von Heilpraktiker-Behandlungen – transparent & verständlich

Viele Patientinnen und Patienten fragen sich vor dem ersten Termin:
Welche Kosten übernimmt meine Krankenkasse bei einer Heilpraktiker-Behandlung? Auf dieser Seite finden Sie eine ehrliche und verständliche Übersicht zu Kosten, Erstattungsmöglichkeiten und privaten Leistungen.

Übernehmen gesetzliche Krankenkassen Heilpraktiker-Behandlungen?

Gesetzliche Krankenkassen (GKV) übernehmen Heilpraktiker-Behandlungen in der Regel nicht.
Die Kosten für naturheilkundliche und ganzheitliche Behandlungen werden daher meist privat getragen.

Hinweis zu möglichen Zuschüssen

Einige gesetzliche Krankenkassen bezuschussen unter bestimmten Voraussetzungen einzelne naturheilkundliche oder manuelle Heilpraktiker-Leistungen.

Art und Höhe eines möglichen Zuschusses sind abhängig vom jeweiligen Tarif und müssen vor Beginn der Behandlung direkt mit der Krankenkasse geklärt werden.

Ein Anspruch auf Kostenübernahme besteht nicht.

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Welche Heilpraktiker-Leistungen sind erstattungsfähig?

Private Krankenversicherung & Zusatzversicherung

Private Krankenversicherungen sowie Heilpraktiker-Zusatzversicherungen übernehmen häufig einen Teil der Kosten, abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag.

Erstattungsfähig können unter anderem sein:

  • naturheilkundliche Anamnese und Beratung
  • ganzheitliche Diagnostik
  • manuelle Heilpraktiker-Behandlungen
  • atemtherapeutische Behandlungsverfahren (z. B. Therapeutisches Qi Gong)
  • begleitende ganzheitliche Therapiekonzepte, z. B. Akupunktur oder Ernährungsberatung

Welche Leistungen für Sie sinnvoll sind, klären wir gerne im persönlichen Gespräch.

Abrechnung & Rechnung

  • Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
  • Sie erhalten eine transparente Rechnung, die Sie ggf. bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung einreichen können
  • Die Erstattung erfolgt direkt durch Ihre Versicherung

Unabhängig von einer möglichen Erstattung ist das Honorar vollständig zu begleichen.

Kostenübersicht – fair & transparent

Ersttermin (ausführliche Anamnese & Untersuchung)

🕒 60–90 Minuten
💶 90 € – 180 € (abhängig vom Zeitaufwand)

Folgetermine

🕒 individuell nach Bedarf
💶 125 € pro Stunde (Orientierungspreis)

Die Abrechnung erfolgt zeitabhängig nach dem tatsächlichen Behandlungsaufwand.
Kürzere oder längere Termine werden entsprechend anteilig berechnet.

Telefonische Beratung & E-Mail-Beratung

💶 Abrechnung nach Zeitaufwand

Zahlungsmodalitäten

Das Honorar ist in der Regel direkt im Anschluss an die Behandlung fällig und kann bar oder per EC-Kartenzahlung beglichen werden.
Die Rechnung erhalten Sie üblicherweise per E-Mail.

Unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Ihre Krankenversicherung ist das Honorar in voller Höhe zu begleichen.

Wie setzt sich das Honorar zusammen?

Die Abrechnung einer Heilpraktiker-Behandlung berücksichtigt nicht nur die Zeit der eigentlichen Behandlung.
Sie umfasst ebenso den fachlichen Aufwand, der für eine verantwortungsvolle und individuelle Begleitung notwendig ist – einschließlich Vorbereitung, Auswertung, Dokumentation und Nachbereitung.

Mit dem Honorar wird sowohl die im Termin erbrachte Leistung als auch das ganzheitliche Fachwissen honoriert, das über viele Jahre erworben wurde und kontinuierlich weiterentwickelt wird.

Behandlungsplan & Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse

Gerne erstelle ich für Sie einen individuellen Behandlungsplan sowie einen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung einreichen können.

Voraussetzung hierfür ist:

  • ein persönlicher Termin in meiner Praxis
  • mindestens ein ausführliches Anamnesegespräch
  • eine körperliche Untersuchung ohne invasive Verfahren

Erst auf dieser Grundlage ist es möglich, einen sachlich korrekten und realistischen Behandlungsplan zu erstellen.

Vorbereitung auf diesen Termin

Damit der Termin effizient und sorgfältig genutzt werden kann, bitte ich Sie:

  • den Anamnesebogen vollständig und gewissenhaft auszufüllen
  • das Datenschutzblatt zur Kenntnis zu nehmen
  • mir die Unterlagen vor dem Termin zukommen zu lassen

Warum ein kostenloses Erstgespräch sinnvoll ist

Ein ganzheitlicher Behandlungsansatz lebt von Vertrauen.
Im kostenlosen Erstgespräch können wir gemeinsam klären:

  • ob meine Arbeitsweise für Sie passend ist
  • welche Möglichkeiten einer ganzheitlichen Begleitung bestehen
  • wie der Ablauf gestaltet ist
  • offene Fragen zu Kosten und Erstattungsmöglichkeiten

🔹 Kostenloses Erstgespräch – 15 Minuten

Wie geht es nach der Terminbuchung weiter?

Nach der Terminvereinbarung erhalten Sie:

  1. einen Anamnesebogen zur Vorbereitung
  2. Informationen zum Ablauf des Ersttermins
  3. Hinweise zu Honorar, Behandlungsvertrag und Datenschutz

So können Sie gut informiert und entspannt in Ihre Behandlung starten.

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Erstattung von Heilpraktiker-Leistungen keine Voraussetzung für eine Behandlungdarstellt.
Die Entscheidung für eine ganzheitliche Begleitung erfolgt unabhängig von der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse.

Häufige Fragen (FAQ) zu Heilpraktiker-Kosten & Krankenkasse

Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse Heilpraktiker-Behandlungen?
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Heilpraktiker-Behandlungen in der Regel nicht. In Einzelfällen können bestimmte Leistungen bezuschusst werden. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Übernimmt die private Krankenversicherung Heilpraktiker-Leistungen?
Private Krankenversicherungen sowie Heilpraktiker-Zusatzversicherungen erstatten häufig einen Teil der Kosten. Art und Höhe der Erstattung hängen vom individuellen Versicherungsvertrag ab.

Welche Heilpraktiker-Leistungen können erstattungsfähig sein?
Je nach Versicherungsvertrag können unter anderem naturheilkundliche Beratung, manuelle Heilpraktiker-Behandlungen, Atemtherapie, Akupunktur oder Ernährungsberatung erstattungsfähig sein.

Wie erfolgt die Abrechnung?
Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Sie erhalten eine Rechnung, die Sie bei Bedarf bei Ihrer Versicherung einreichen können.

Was kostet ein Behandlungsplan (Kostenplan)?
Die Erstellung eines individuellen Behandlungsplans und eines Kostenvoranschlags ist keine separate Leistung, sondern erfolgt im Rahmen des Ersttermins.
Die Kosten sind im Honorar des Ersttermins enthalten (90–180 €) – abhängig vom zeitlichen Aufwand und den erforderlichen Untersuchungen.

Ist ein kostenloses Erstgespräch möglich?
Ja. In einem kostenlosen 15-minütigen Erstgespräch klären wir gemeinsam, ob eine ganzheitliche Begleitung für Sie sinnvoll ist und wie der weitere Ablauf gestaltet ist.

Haben Sie noch Fragen?

Gerne klären wir diese persönlich im kostenlosen Erstgespräch.

Bitte kontaktieren Sie mich über WhatsApp, E-Mail oder Telefon – ich freue mich auf Ihre Nachricht!